Mit Beginn des Herbstes 2026 haben das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und das Informationsportal Germany4Ukraine das Anmeldeverfahren für das Herbstsemester freigeschaltet. Zentrale Neuerung ist die vollständige Digitalisierung des Antrags auf Kostenbefreiung über das staatliche Identitätskonto BundID, wodurch sich die Wartezeiten bis zum Kursbeginn maßgeblich verkürzen.
Zeitgleich legte der Mediendienst Integration eine aktuelle wissenschaftliche Auswertung vor, die den Hauptgrund für die Beschäftigungsunterschiede ukrainischer Geflüchteter beleuchtet: Während die Erwerbsquote bei Männern inzwischen 58 % erreicht, liegt sie bei Frauen bei lediglich 29 %. Größtes Hindernis bleibt der ausgeprägte Mangel an regulären Kita-Plätzen, der Mütter an einer regulären Kursteilnahme und Arbeitsaufnahme hindert.
Als Reaktion darauf bauten die Behörden das Angebot an flexiblen Abendkursen aus und erweiterten die Fördermittel für kursbegleitende Kinderbetreuung. Wir erklären die Abläufe und die Beantragung der Kostenbefreiung.
Online-Antrag auf Kostenbefreiung: Zulassung binnen 10 Tagen
Bislang erforderte der Antrag auf Befreiung vom Kostenbeitrag für den Integrationskurs den postalischen Versand von Papierformularen an die BAMF-Regionalstellen, was häufig mehrwöchige Verzögerungen verursachte.
Das digitale Antragsverfahren: Seit September 2026 können Beziehende von Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ihren Antrag direkt online über ein BundID-Konto auf Germany4Ukraine einreichen.
Erforderliche Unterlagen für den Online-Antrag:
- Gültiger elektronischer Aufenthaltstitel oder fortgeltende Fiktionsbescheinigung (§ 24 AufenthG).
- Aktueller Bewilligungsbescheid des Jobcenters oder Sozialamts.
- Persönliche BAMF-Kennziffer (sofern bereits ein Kurs begonnen wurde).
Über die digitale Schnittstelle läuft die Prüfung automatisiert: Die elektronische Teilnahmeberechtigung (Berechtigungsschein) wird innerhalb von 10 bis 14 Werktagen ausgestellt und im Benutzerprofil als PDF bereitgestellt. Mit dieser Bestätigung können sich Interessierte unmittelbar an jeden zugelassenen Kursträger wenden — von den Volkshochschulen (VHS) bis hin zu zertifizierten Bildungsträgern.
Berufssprachkurse (BSK): Abendformate für Berufstätige
Im Rahmen der Initiative Job-Turbo liegt der Schwerpunkt der Sprachförderung verstärkt auf berufsbezogenen Deutschkursen (Berufssprachkurse, BSK) nach § 45a Aufenthaltsgesetz:
- Zielniveaus: Strukturierte Vermittlung der Niveaustufen B2 und C1, die für die Approbation und Berufsanerkennung von medizinischem Fachpersonal, Ingenieuren, Juristen und Lehrkräften vorausgesetzt werden.
- Berufsbegleitende Zeitmodelle: Um Ausbildung oder Teilzeitbeschäftigung mit dem Lernen zu vereinbaren, finden über 60 % der neuen BSK-Module in den Abendstunden (17:30 bis 20:45 Uhr) oder an Samstagen statt.
- Branchenspezifische Fachmodule: Es stehen spezialisierte Kurse wie „Deutsch für Pflegeberufe“, „Kaufmännischer Bereich“ und „Gewerblich-technischer Bereich“ zur Verfügung.
Kursübersicht des BAMF im Herbstsemester 2026
| Kursart | Zielniveau | Zielgruppe | Format und Unterrichtszeiten |
|---|---|---|---|
| Allgemeiner Integrationskurs (IK) | A1 bis B1 (600 Std. Sprache + 100 Std. Orientierung) | Personen ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen | Vormittags- oder Nachmittagskurse, 4–5 Std./Tag |
| Berufssprachkurs BSK B2 (Abendkurs) | B1 zu B2 (400–500 Std. berufsbezogenes Deutsch) | Teilzeitbeschäftigte oder Praktikanten | 3–4 Mal wöchentlich ab 17:30 Uhr oder samstags |
| BSK-Spezialmodul C1 | B2 zu C1 (akademisches Deutsch und Fachsprache) | Akademiker und Fachkräfte im Anerkennungsverfahren | Kombinierter Präsenz- und Onlineunterricht (Blended Learning) |
| Kurse mit Kinderbetreuung | Integrations- und BSK-Gruppen an Familienzentren | Mütter von Vorschulkindern ohne regulären Kitaplatz | Vormittagsunterricht mit paralleler Betreuung vor Ort |
Kursbegleitende Kinderbetreuung vor Ort
Die Untersuchung des Mediendienstes Integration zeigt eindrücklich: Fehlende Betreuungsangebote schränken die berufliche Entwicklung qualifizierter Frauen erheblich ein.
Zur Überwindung dieser Hürde stellt der Bund gezielte Projektmittel bereit:
Anspruch auf Betreuung: Kann eine erziehungsberechtigte Person keinen kommunalen Kitaplatz nachweisen, übernimmt das BAMF 100 % der Kosten für eine zertifizierte Betreuung der Kinder direkt in den Räumlichkeiten der Sprachschule während der gesamten Kurszeit.
So sichern Sie sich einen Betreuungsplatz:
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Sprachschule nach Angeboten zur Kinderbetreuung im Hause. Zahlreiche Institute verfügen über kindgerecht eingerichtete Betreuungsräume.
- Legen Sie der Sprachschule eine Bescheinigung des örtlichen Jugendamtes oder einen Auszug aus dem Kita-Navigator vor, der bestätigt, dass derzeit kein Betreuungsplatz zugewiesen werden kann.
- Der Kursträger beantragt die zusätzliche Betreuungspauschale für pädagogisches Personal direkt beim BAMF — für die Teilnehmenden entstehen keine zusätzlichen Kosten.