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Steuern auf Auslandspakete ab 0 Euro und Schutz von Rentenzeiten: Wichtige Änderungen für Ukrainer in der EU

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    Der ukrainische Finanzausschuss billigt die Abschaffung des 150-Euro-Freibetrags für Online-Bestellungen bei Beibehaltung der 45-Euro-Grenze für Geschenke. Zudem tritt ein Gesetz zur Rentenzeiten-Anerkennung in Kraft.

    Anfang September 2026 traten in der Ukraine zwei wesentliche gesetzgeberische Weichenstellungen in Kraft, die finanzielle und sozialrechtliche Interessen ukrainischer Staatsbürger im In- und Ausland — insbesondere der großen Diaspora in Deutschland — unmittelbar berühren.

    Der Parlamentsausschuss für Finanzen, Steuer- und Zollpolitik empfahl der Werchowna Rada die Annahme der Regierungsvorlagen (Nr. 15112-D und Nr. 15460), mit denen die Steuerbefreiung für kommerzielle Warensendungen bis 150 Euro abgeschafft wird (wobei die bisherige Regelung und das 45-Euro-Limit für Geschenksendungen in der Übergangsphase fortgelten).

    Gleichzeitig trat das Gesetz der Ukraine Nr. 4851-IX in Kraft, welches das Rentenversicherungsgesetz ergänzte und den Schutz der Rentenanwartschaften von Arbeitnehmern selbst bei Zahlungsrückständen des Betriebs beim einheitlichen Sozialbeitrag (ESV) gesetzlich verankerte.

    Wir erläutern die Neuerungen im grenzüberschreitenden Paketverkehr zwischen Deutschland und der Ukraine und zeigen, wie Rentenzeiten digital nachgewiesen werden können.


    Besteuerung von Online-Bestellungen: Ende des 150-Euro-Freibetrags

    Die Gesetzesinitiative bezweckt die Harmonisierung des ukrainischen Steuerrechts mit den Vorschriften der Europäischen Union, wo eine vergleichbare 22-Euro-Freigrenze bereits im Jahr 2021 entfallen war. Ziel ist es, verdeckte kommerzielle Importe von Elektronik- und Markenartikeln durch Kleinsendungen zu unterbinden.

    Wesentliche Neuerung: Die Mehrwertsteuer (MwSt. in Höhe von 20 %) wird künftig auf sämtliche auf ausländischen Plattformen (Amazon, AliExpress, eBay, ASOS etc.) bestellten Waren ab dem ersten Cent (ab 0 Euro) erhoben.

    Die technische Umsetzung:

    • Europäisches IOSS-Modell (Import One Stop Shop): Die Pflicht zur Steuerberechnung und -abführung obliegt den Online-Marktplätzen und Postdienstleistern. Käufer sehen den Endbetrag inklusive ukrainischer Mehrwertsteuer direkt beim Bezahlvorgang im Warenkorb.
    • Einfuhrzoll: Ein Zollzuschlag (10 %) fällt weiterhin nur an, sofern der Gesamtwarenwert 150 Euro übersteigt (und wird ausschließlich auf den Mehrbetrag erhoben).
    • Zeitplan: Die vollständige Umstellung ist nach Anbindung der Zolldatenbanken an internationale Logistikknotenpunkte für den 1. Januar 2027 avisiert.

    Private Geschenksendungen aus Deutschland: Was steuerfrei bleibt

    Für die ukrainische Gemeinschaft in Deutschland, die regelmäßig Pakete mit Kleidung, Lebensmitteln oder Bedarfsgegenständen an Angehörige sendet, gelten gesonderte Regelungen:

    Freibetrag für private Sendungen: Pakete von Privatperson an Privatperson (C2C) ohne beigefügte Handelsrechnung bleiben bis zu einem deklarierten Gesamtwert von 45 Euro abgabenfrei.

    Übersteigt der Wert der Geschenke oder Haushaltswaren den Freibetrag von 45 Euro, berechnet der Postdienstleister (Meest, Nova Poshta Global, Ukrposhta / Deutsche Post) die anfallende Mehrwertsteuer und Zollabwicklungsgebühren im vereinfachten Anmeldeverfahren auf den übersteigenden Betrag.


    Übersicht der Versandregelungen

    VersandartMehrwertsteuer (20 %)Zollabgabe (10 %)Zollerklärung
    Online-Bestellung (bis 150 €)Ab dem ersten Cent (ab 0 €)Fällt nicht anAutomatische Abwicklung im Check-out
    Online-Bestellung (über 150 €)20 % auf den Gesamtwert10 % auf Betrag über 150 €Vollständige Zollabfertigung
    Privatpaket / Geschenk (bis 45 €)AbgabenfreiFällt nicht anVereinfachte CN23-Erklärung mit Vermerk „Gift“
    Privatpaket (über 45 €)20 % auf Betrag über 45 €Fällt ab 150 € Warenwert anCN23-Erklärung mit detaillierter Inhaltsangabe
    Unbegleitetes ÜbersiedlungsgutBefreit im Rahmen von 150 €Fällt nicht anNachweis als persönliches Umzugsgut

    Schutz von Rentenzeiten: Arbeitnehmerrechte bei ausstehendem ESV

    Die zweite Gesetzesreform stärkt die soziale Absicherung von Personen, die sich dem Renteneintrittsalter nähern (60–65 Jahre):

    In der Vergangenheit verweigerte der Rentenfonds der Ukraine (PFU) die Anrechnung von Beschäftigungszeiten, wenn ein Unternehmen zwar Löhne deklariert, den einheitlichen Sozialbeitrag (ESV) jedoch aufgrund von Insolvenz oder Versäumnissen nicht an die Staatskasse abgeführt hatte.

    Neuerungen durch das Gesetz Nr. 4851-IX:

    1. Gutgläubigkeitsschutz für Beschäftigte: Alle nachgewiesenen Arbeitsphasen werden nun ausnahmslos als Versicherungszeit anerkannt, sofern der Arbeitgeber ordnungsgemäße Entgeltmeldungen eingereicht hat. Zahlungsrückstände des Betriebs dürfen Rentenansprüche nicht mehr mindern.
    2. Beitreibung als staatliche Aufgabe: Die Durchsetzung von Beitragsforderungen obliegt ausschließlich dem Rentenfonds und den Steuerbehörden auf dem Klageweg gegenüber den säumigen Betrieben.

    Relevanz für ältere Ukrainer in Deutschland:

    Ältere Schutzsuchende, die in Deutschland Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII beantragen, sind verpflichtet, bestehende ukrainische Rentenansprüche geltend zu machen und dem Sozialamt entsprechende Bescheide zur Verrechnung vorzulegen.

    Durch die Neuregelung kann die Rentenfeststellung unkompliziert digital über das Portal „Diia“ oder die PFU-Plattform abgewickelt werden, ohne dass langwierige Gerichtsverfahren über historische Beitragslücken früherer Arbeitgeber geführt werden müssen.


    Informationsquellen

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