Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur verstärkten Nutzung von künstlicher Intelligenz in der Migrationsverwaltung (Drucksache 21/8275) vorgelegt. Wie der parlamentarische Pressedienst hib des Bundestages am 1. Oktober mitteilte, soll der Entwurf rechtssichere und datenschutzkonforme Rahmenbedingungen für die digitale Bearbeitung von Einreise-, Visa- und Asylverfahren schaffen.
- Der Entwurf erlaubt die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Entwicklung, zum Training und zum Testen von KI und automatisierten Fachanwendungen.
- Ein automatisierter Abgleich öffentlich zugänglicher Internetdaten mit entscheidungserheblichen Angaben ist bei begründeten Zweifeln im Einzelfall vorgesehen.
- Nach Klarstellung der Bundesregierung verbleiben die Einzelfallprüfung und die Entscheidung vollständig in der Verantwortung der Sachbearbeiter.
Zielsetzung der behördlichen Automation
Laut hib zielt die Bundesregierung darauf ab, Effizienz, Einheitlichkeit, Qualität und Sicherheit behördlicher Verfahrensabläufe zu steigern. Den zuständigen Behörden soll gestattet werden, personenbezogene Daten zur Entwicklung von KI-Systemen und automatisierten Anwendungen zu verarbeiten, einschließlich deren Validierung und Testung.
Vorgesehen ist zudem ein automatisiertes Verfahrensmonitoring. Die Bundesregierung begründet dieses Instrument damit, übergeordnete Muster in Prozessen und Entscheidungsmustern zu erkennen, Beschleunigungspotenziale zu heben und Optimierungsbedarfe aufzudecken.
Internetabgleich und Verantwortlichkeit der Bediensteten
Wie hib berichtet, sieht der Gesetzentwurf vor, dass öffentlich zugängliche Internetdaten automatisiert herangezogen werden dürfen, um entscheidungserhebliche Angaben der Antragsteller zu verifizieren. Voraussetzung hierfür sind begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben, die sich auf tatsächliche Anhaltspunkte stützen; dies erfolgt ausschließlich anlassbezogen im Einzelfall.
Die Bundesregierung betont, dass automatisierte Anwendungen lediglich als Assistenzsysteme dienen. Die rechtliche Würdigung und die abschließende Entscheidung verbleiben vollumfänglich bei den Sachbearbeitern. Die Systeme ersetzen weder die menschliche Beurteilung noch binden sie die Entscheidungsträger.
Stellungnahme des Bundesrates
In seiner Stellungnahme forderte der Bundesrat laut hib klarzustellen, dass bereits nach Landesrecht zulässige Datenverarbeitungen durch die Bundesregelung unberührt bleiben. Die Länder halten dies für erforderlich, um bestehende Zuständigkeiten und Digitalisierungsfortschritte in den Ausländerbehörden der Länder abzusichern.
Zudem regte der Bundesrat an, automatisierte Internetabgleiche auch zur Feststellung von Identität, Staatsangehörigkeit und Rückkehrmöglichkeiten zuzulassen und eine Zweckänderung der erhobenen Daten für die Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und aufenthaltsrechtliche Maßnahmen zu prüfen.
Laut hib will die Bundesregierung die Vorschläge prüfen; das Bundesinnenministerium untersucht bereits Anpassungen im Aufenthaltsgesetz zur Identitätsfeststellung. Der vorliegende Gesetzentwurf schließt eine Zweckänderung der aus dem Internetabgleich gewonnenen Daten für sonstige aufenthaltsrechtliche Maßnahmen oder andere Zwecke jedoch ausdrücklich aus, um Grundrechte und Datenschutz zu wahren.