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Start der Kontrollen an allen deutschen Grenzen ab 16. September: Bundespolizei-Einsatzkonzept, Zugkontrollen und Travel Kit

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    Ab dem 16. September führt Deutschland Kontrollen an den westlichen und nördlichen Landesgrenzen ein. Der Nodia-Praxisleitfaden: Kontrollen in Zügen und Fernbussen, 30-km-Grenzraum, Zurückweisungsrisiken und Pflichtdokumente für Ukrainer mit § 24.

    Ab Montag, dem 16. September, tritt die Anordnung des Bundesministeriums des Innern zur Wiedereinführung vorübergehender Grenzkontrollen an allen deutschen Landgrenzen in Kraft. Nach den bereits bestehenden Überprüfungen an den Grenzen zu Polen, Tschechien, Österreich und der Schweiz werden nun auch Kontrollposten an den Grenzen zu Frankreich, Luxemburg, Belgien, den Niederlanden und Dänemark eingerichtet.

    Am vergangenen Wochenende schloss die Bundespolizei die Verlegung von Einsatzkräften ab, installierte mobile Kontrollstellen an den wichtigsten Autobahnen und legte ein einheitliches operatives Einsatzkonzept für den grenzüberschreitenden Personenverkehr fest.

    Nach der politischen Grundsatzentscheidung hat die Nodia-Redaktion die Dienstanweisungen der Sicherheitsbehörden ausgewertet und veröffentlicht einen praxisorientierten Leitfaden: Wie laufen die Kontrollen im Bahn- und Fernbusverkehr ab, wer riskiert eine Zurückweisung an der Grenze und welche Dokumente jeder Schutzberechtigte mit § 24 AufenthG zwingend mitführen muss.


    Kontrollformate: Autobahnen, Züge und der 30-Kilometer-Grenzraum

    Im Unterschied zu klassischen Grenzkontrollen an Drittstaatengrenzen setzt das Binnengrenzkonzept auf eine Kombination aus stationären Kontrollstellen und flexiblen mobilen Einheiten.

    KontrollformatÖrtlichkeit und ReichweiteAblauf der Überprüfung
    Stationäre KontrollstellenWichtige grenzüberschreitende Autobahnen (A3, A4, A6, A8, A61)Fahrbahnverengung, Sichtkontrolle und gezielte Ausleitung verdächtiger Fahrzeuge in vertiefte Kontrollspuren
    Internationale ZügeICE-, Eurostar-, TGV-, Nightjet-Verbindungen sowie RegionalbahnenStreifen der Bundespolizei steigen an Grenzbahnhöfen zu und kontrollieren Reisedokumente während der Fahrt
    FernreisebusseFlixbus, Sindbad, RegioJet und LinienverkehrObligatorischer Halt an Kontrollplätzen, lückenlose Überprüfung aller Pässe und Fahrkarten
    Schleierfahndung (Mobile Kontrollen)Gesamter Grenzraum bis zu einer Tiefe von 30 km ab BundesgrenzeAnhaltung von Fahrzeugen auf Nebenstraßen durch Zivilstreifen ohne vorherigen Anfangsverdacht

    Das Zurückweisungsverfahren (§ 18 AsylG): Rechtliche Rahmenbedingungen

    Die Bundesregierung betont, dass die Maßnahmen der Verhinderung unerlaubter Einreisen und der Bekämpfung der Schleusungskriminalität dienen.

    Die Verweigerung der Einreise direkt an der Grenze richtet sich nach § 18 des Asylgesetzes (AsylG):

    • Wer zurückgewiesen werden darf: Personen ohne gültigen Reisepass, ohne gültiges Schengen-Visum oder ohne gültigen Aufenthaltstitel sowie Personen mit einer bestehenden SIS-Einreisesperre.
    • Wer nicht zurückgewiesen werden darf: Personen mit einem bestehenden legalen Aufenthaltsrecht in Deutschland. Ukrainische Staatsangehörige mit vorübergehendem Schutz nach § 24 AufenthG haben bei Vorlage ordnungsgemäßer Dokumente ein uneingeschränktes Recht auf Einreise nach Deutschland.

    Obligatorisches Dokumentenset (Travel Kit) für Schutzberechtigte

    Um mehrstündige Verzögerungen, Befragungen auf der Polizeidienststelle oder unberechtigte Einreiseverweigerungen zu vermeiden, sollten ukrainische Staatsbürger bei Auslandsreisen oder der Rückkehr nach Deutschland folgende Unterlagen mitführen:

    Checkliste der Reisedokumente (Travel Kit):

    1. Gültiger biometrischer Reisepass: Die Restgültigkeit muss zum geplanten Einreisezeitpunkt mindestens 3 Monate betragen.
    2. Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT im Original): Falls das aufgedruckte Gültigkeitsdatum abgelaufen ist (z. B. 04.03.2024 oder 04.03.2025), führen Sie stets einen Ausdruck der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthÜV) mit, die den Fortbestand ohne Kartentausch belegt.
    3. Fiktionsbescheinigung:
      • Ausgestellt nach § 81 Abs. 4 AufenthG — die Wiedereinreise nach Deutschland ist erlaubt (die Wirkung des bisherigen Aufenthaltstitels gilt fort).
      • Ausgestellt nach § 81 Abs. 3 AufenthG — Reisen ins Ausland sind strikt untersagt, da dieser Nachweis lediglich die erstmalige Antragstellung bescheinigt und mit dem Grenzübertritt erlischt!
    4. Meldebescheinigung: Eine aktuelle Meldebestätigung weist Ihren ordnungsgemäßen Wohnsitz in Deutschland nach und entkräftet Zweifel an einer Scheinanmeldung.
    5. Krankenversicherungsnachweis und Reisetickets: Nachweis über den lückenlosen Versicherungsschutz in einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse.

    Praktische Hinweise für grenzüberschreitende Reisen

    1. Zeitpuffer einplanen: Verkehrsverbände in Deutschland sowie in den Nachbarländern (Frankreich, Niederlande, Belgien) warnen vor Verspätungen im Busverkehr und Staus auf den Autobahnen von 30 bis 90 Minuten zu Spitzenzeiten. Planen Sie bei Anschlusszügen oder Flügen großzügige Übergangszeiten ein.
    2. Keine fremden Gepäckstücke befördern: Die Bundespolizei setzt stichprobenartig Diensthunde ein. Wer sich bereit erklärt, fremde Taschen oder Kartons unbekannter Personen im Bus mitzunehmen, riskiert strafrechtliche Ermittlungen wegen Schmuggels von Genussmitteln, Medikamenten oder Betäubungsmitteln.
    3. Dokumente stets im Handgepäck mitführen: Verstauen Sie Reisepässe, Aufenthaltstitel und Versicherungsunterlagen niemals im Kofferfrachtraum von Bussen. Bei einer Kontrolle müssen die Papiere den Beamten unverzüglich vorgelegt werden.

    Informationsquellen

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