Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat anlässlich anstehender Beratungen im Deutschen Bundestag Nachbesserungen beim Schutz der Privatsphäre bei der Einführung staatlicher digitaler Identitäten angemahnt. Im Mittelpunkt steht die Anwendung „d-you“ — die offizielle deutsche Identitäts-Wallet, deren bundesweiter Start im Rahmen der europäischen eIDAS-2.0-Verordnung für Januar 2027 vorbereitet wird.
Die App soll es Bürgerinnen und Bürgern sowie ausländischen Einwohnern ermöglichen, Personalausweis (Personalausweis), elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), Führerschein und weitere behördliche Nachweise digital auf dem Smartphone mitzuführen. Verbraucherschützer warnen jedoch vor den Gefahren eines kommerziellen Profilings der Nutzer.
- Was geschehen ist: Der vzbv hat eine Stellungnahme zu den parlamentarischen Beratungen über die staatliche digitale Brieftasche „d-you“ vorgelegt.
- Kernforderungen: Schutz vor übermäßiger Datenerhebung durch Privatunternehmen, Ausschluss übergreifender Nutzerprofile und eine gesetzliche Garantie für den Fortbestand analoger Dokumente.
- Wer betroffen ist: Alle Menschen in Deutschland, die behördliche oder privatwirtschaftliche Dienste mit Identitätsnachweis in Anspruch nehmen.
Was die digitale Identität „d-you“ umfasst
Die staatliche Brieftasche „d-you“ wird auf Grundlage der EU-Vorgaben für eine grenzüberschreitende digitale Identität (EUDI Wallet) entwickelt. Die Plattform soll offizielle Nachweise in einer sicheren Smartphone-Anwendung bündeln:
- Identitätsnachweis gegenüber Behörden (Bürgeramt, Jobcenter, Finanzamt);
- Vorlage von digitalem Führerschein und Fahrzeugpapieren;
- Alters- und Wohnsitzverifikation bei Wohnungsanmietungen, Kontoeröffnungen oder Arbeitsverträgen;
- Speicherung beruflicher Abschlüsse und Qualifikationsnachweise.
Der offizielle Start auf EU-Ebene sowie in Deutschland ist für Januar 2027 terminiert. Die in der Wallet hinterlegten Nachweise sollen europaweit gegenseitig anerkannt werden.
Einwände des vzbv: Risiken kommerzieller Profilbildung
Der vzbv unterstreicht, dass der praktische Nutzen digitaler Nachweise nicht zulasten des Datenschutzes gehen darf. Ramona Pop, Vorständin des vzbv, betonte, dass der Gesetzgeber im Bundestag wirksame Schutzmechanismen verankern müsse.
Der Verband formuliert vier zentrale Forderungen:
- Prinzip der Datensparsamkeit: Die App darf an Dritte ausschließlich jene Daten übermitteln, die für den jeweiligen Vorgang zwingend notwendig sind. Beispielsweise muss bei einer Altersprüfung lediglich das Erreichen der Volljährigkeit bestätigt werden, ohne Name, Geburtsdatum oder Anschrift preiszugeben.
- Schutz vor Tracking: Unternehmen (Online-Shops, Carsharing-Anbieter, Buchungsportale) dürfen keine technischen Möglichkeiten erhalten, Interaktionen der Nutzer zu übergreifenden Profilen zusammenzuführen.
- Freiwilligkeit und Diskriminierungsfreiheit: Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass Bürgerinnen und Bürger auch künftig alle Dienstleistungen ohne Nachteile mit physischen Karten oder Papierdokumenten nutzen können.
- Dezentrale Datenhoheit: Kryptografische Schlüssel und sensible Metadaten müssen auf dem Endgerät der Nutzer verbleiben und dürfen nicht auf zentralen Servern aggregiert werden.
Bundestagsdebatte: Ermittlungsbefugnisse im Spannungsfeld mit der Privatsphäre
Zeitgleich befasste sich der Innenausschuss des Deutschen Bundestages in einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse.
Die Positionen der Experten fielen geteilt aus: Während Vertreter der Sicherheitsbehörden weitergehende Befugnisse zur Bekämpfung schwerer Kriminalität im digitalen Raum forderten, warnten Datenschutz- und Anwaltsverbände vor Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis und den Schutz der Privatsphäre.
Die Einführung der „d-you“-Wallet markiert einen wichtigen Modernisierungsschritt der deutschen Verwaltung; bis zum geplanten Start im Januar 2027 befindet sich das System jedoch in der gesetzlichen und technischen Ausarbeitung. Bestehende physische Dokumente wie der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) und Reisepässe behalten ihre uneingeschränkte Gültigkeit. Bis zum offiziellen Start und den Bekanntmachungen des Bundesinnenministeriums besteht für Einwohner kein Handlungsbedarf.