Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) beschlossen, der die schrittweise Ablösung der verpflichtenden Ausgabe von Papierbons durch digitale Kassenbelege ab 2028 vorsieht. Die Initiative soll den Verbrauch von Thermopapier reduzieren, bürokratischen Aufwand für Unternehmen verringern und die Steuerehrlichkeit im Einzelhandel stärken.
Nach dem Gesetzentwurf soll der digitale Bon (per E-Mail oder als QR-Code auf dem Kassendisplay) zum Standardformat für Kaufbelege werden. Für Verbraucher bleibt das Recht bestehen, an der Kasse weiterhin ausdrücklich einen Papierbeleg zu verlangen.
- Was passiert ist: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Ersetzung des verpflichtenden Papierbons durch digitale Belege ab 2028 auf den Weg gebracht.
- Regeln für Verbraucher: Die Annahme digitaler Belege bleibt freiwillig; Papierbelege werden auf individuellen Kundenwunsch ausgehändigt.
- Vorgaben für Betriebe: Ab 2028 sollen Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz elektronische Kassensysteme nutzen. Eine Ausnahme gilt für Unternehmen mit weniger als 12.000 Euro Jahres-Barumsatz.
Reformziele und Haltung des Bundesfinanzministeriums
Die Belegausgabepflicht (Bonpflicht) wurde in Deutschland 2020 zur Eindämmung von Steuerhinterziehung eingeführt. Kleine Betriebe wie Bäckereien oder Kioske hatten die Regelung wegen bürokratischen Mehraufwands und Papiermülls wiederholt kritisiert.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil erklärte, digitale Kassen stellten sicher, dass alle Umsätze erfasst würden, um Steuerhinterziehung zu verhindern und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Zudem baue die Umstellung Bürokratie für Bürger und Betriebe ab.
Nach Schätzungen des BMF gibt es in Deutschland weiterhin rund 115.000 sogenannte offene Ladenkassen, bei denen die Erfassung händisch erfolgt, was behördliche Betriebsprüfungen durch das Finanzamt erschwert.
Technische Anforderungen und vorgesehene Ausnahmen
Der Gesetzentwurf legt klare Schwellenwerte für den Einsatz digitaler Kassensysteme fest:
- Einführungsschwelle: Ab 2028 sollen Betriebe mit einem Jahresumsatz von über 100.000 Euro elektronische Aufzeichnungssysteme (Kassen) verpflichtend nutzen.
- Bargeldausnahme: Betriebe mit weniger als 12.000 Euro Jahresumsatz aus Bargeschäften sind von der Pflicht ausgenommen.
- Mögliche Zusatzausnahmen: Weitere Befreiungen können per Verordnung geregelt werden, etwa für Vertrauenskassen auf Selbsternte-Feldern.
Der Digitalverband Bitkom betonte, digitale Belege ließen sich leichter aufbewahren und wiederfinden. Die Umstellung erfordere jedoch zunächst Umstellungsaufwand; für das Zusammenspiel der Systeme seien einheitliche Standards nötig.
Reaktionen der Handelsverbände
Der Handelsverband Deutschland (HDE) reagierte zurückhaltend auf den Kabinettsbeschluss. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth verwies darauf, dass im Koalitionsvertrag eigentlich die vollständige Abschaffung der Bonpflicht vereinbart worden war, statt diese nun durch eine digitale Pflicht zu ersetzen.
Genth hält es für unzureichend, den Papierbon lediglich durch eine digitale Pflicht zu ersetzen. Bei umfangreicheren Einkäufen reiche der Speicherplatz in einem QR-Code oft nicht aus, sodass der Beleg auf einem Server abgelegt und ein Link übermittelt werden müsse. Solche Lösungen existierten zwar bereits, bedeuteten für viele Betriebe aber spürbare Investitionskosten.