Nach Erhalt der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) stellt sich Neuzugezogenen rasch die praktische Frage: An wen wendet man sich bei gesundheitlichen Beschwerden und wie gelangt man zur passenden Behandlung? Das deutsche ambulante Versorgungssystem stützt sich maßgeblich auf niedergelassene Arztpraxen und feste Terminvereinbarungen (Termin).
- Szenario „Akute Schmerzen oder Fieber am Vormittag“: Rufen Sie morgens um 08:00 Uhr in der Hausarztpraxis an und nutzen Sie die Akutsprechstunde (Akutsprechstunde), oder kontaktieren Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. → Akutversorgung und Notdienste
- Szenario „Facharzt benötigt (Neurologie, Kardiologie, Orthopädie)“: Lassen Sie sich vom Hausarzt eine Überweisung mit 12-stelligem Dringlichkeitscode ausstellen – die Terminservicestelle 116 117 vermittelt innerhalb von 4 Wochen einen Termin. → Vermittlung über 116 117
- Szenario „Reguläre Arztsuche ohne Telefonate“: Nutzen Sie Doctolib oder Jameda mit Suchfiltern für Kassenpatienten (Gesetzlich versichert) und Fremdsprachen. → Recherchewerkzeuge
- Wichtigste Warnung: Sagen Sie verhinderte Termine mindestens 24 Stunden vorher ab – nach § 615 BGB dürfen Praxen bei unentschuldigtem Fehlen ein Ausfallhonorar in Rechnung stellen. → Ausfallhonorar und Absagen
Ihr zentraler Lotse: Der Hausarzt
In der deutschen Medizin kommt dem Hausarzt (Facharzt für Allgemeinmedizin oder internistischer Hausarzt) eine Schlüsselrolle zu. Er fungiert als primärer Koordinator im Gesundheitswesen.
Der Hausarzt behandelt alltägliche Erkrankungen, veranlasst Vorsorgeuntersuchungen (Check-up), führt Impfungen und Laboruntersuchungen durch und stellt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankschreibung) aus.
Nach § 73b SGB V können sich Versicherte freiwillig in ein Hausarztprogramm (HZV) einschreiben. Der Hausarzt koordiniert hierbei sämtliche Facharztüberweisungen und verhindert Doppeluntersuchungen oder schädliche Wechselwirkungen von Medikamenten. Krankenkassen honorieren dies häufig mit Boni.
Instrumente für die Arztsuche
Um eine Praxis zu finden, die gesetzlich versicherte Neupatienten aufnimmt, empfiehlt sich ein gezieltes Vorgehen:
- Doctolib (doctolib.de): Führendes Buchungsportal für Online-Termine. Filterung nach Fachrichtung, Ort, Sprachkenntnissen (Sprachen) und Versicherungsart (Gesetzlich versichert).
- Jameda (jameda.de): Ärzteverzeichnis mit Patientenbewertungen, Wartezeitangaben und Praxisprofilen.
- Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV): Jede KV führt ein amtliches Verzeichnis aller zugelassenen Vertragsärzte.
- Google Maps: Lokale Suche nach Allgemeinmedizinern im Nahbereich („Hausarzt in der Nähe“).
Wichtige Suchfilter:
- „Gesetzlich versichert“ / „Alle Kassen“: Kennzeichnet Praxen mit Kassenzulassung. Der Hinweis „Nur Privatpatienten / Selbstzahler“ bedeutet, dass die Behandlung nach der GOÄ privat bezahlt werden muss.
- „Nimmt neue Patienten auf“: Bestätigt die Aufnahmebereitschaft für Neupatienten.
Facharzttermine über den Terminservice 116 117
Einige Fachärzte (Augenärzte, Frauenärzte, Zahnärzte) können direkt konsultiert werden. Für die meisten Fachgebiete (z. B. Kardiologie, Neurologie, Radiologie) ist jedoch eine Überweisung (Überweisung) des Hausarztes erforderlich.
Bei langen Wartezeiten sichert das Gesetz zeitnahe Termine:
Gemäß § 75 Abs. 1a SGB V betreiben die Kassenärztlichen Vereinigungen die Terminservicestelle (116 117).
Bringt der Hausarzt auf der Überweisung einen 12-stelligen Vermittlungscode an, muss die Servicestelle innerhalb von 4 Wochen einen Facharzttermin vermitteln (Fahrtzeit maximal 30 Minuten im Grundversorgungsbereich, 60 Minuten bei Spezialdisziplinen). Die Terminvermittlung erfolgt telefonisch unter 116 117 oder online via 116117-termine.de.
Praxisablauf: Dokumente und digitale Standards
Mitzubringende Unterlagen:
- Die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Ohne Karte kann keine Abrechnung über die Kasse erfolgen;
- Ein amtliches Ausweisdokument (Reisepass / Aufenthaltstitel);
- Ein aktueller Medikationsplan;
- Der Impfausweis (Impfpass), falls Impfungen anstehen.
An der Anmeldung (Anmeldung) füllen Neupatienten einen Anamnesebogen zu Vorerkrankungen und Allergien aus, bevor sie im Wartezimmer (Wartezimmer) Platz nehmen.
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Papiergebundene „gelbe Scheine“ sind in Deutschland vollständig abgeschafft. Nach § 109 SGB IV übermittelt der Arzt die eAU digital an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber ruft die Krankmeldung elektronisch dort ab. Als Arbeitnehmer müssen Sie Ihren Vorgesetzten lediglich unverzüglich formlos über die Krankheitsdauer in Kenntnis setzen.
Das E-Rezept
Arztpraxen speichern Verordnungen für verschreibungspflichtige Medikamente auf dem Telematikserver. In der Apotheke stecken Sie einfach Ihre eGK in das Lesegerät oder nutzen den Code in der E-Rezept-App.
Regeln für Terminabsagen und Ausfallhonorar
Rechtlich gilt die Buchung eines Arzttermins als Behandlungsvertrag im Sinne von § 630a BGB.
Erscheint ein Patient unentschuldigt nicht zu einem langfristig reservierten Termin (z. B. Operation, MRT-Diagnostik, Psychotherapie), kann die Praxis nach § 615 Satz 1 BGB ein Ausfallhonorar fordern.
Um finanzielle Forderungen zu vermeiden:
- Sagen Sie Termine über Buchungsportale oder per E-Mail mindestens 24 Stunden (werktags) vorher ab.
- Rufen Sie bei plötzlicher Erkrankung morgens direkt um 08:00 Uhr in der Praxis an. Nachweisbare Notfälle schließen Schadensersatzansprüche aus.
Wenn es dringend ist: Akut- und Notfallsituationen
| Situation | Zuständige Stelle | Vorgehensweise |
|---|---|---|
| Fieber, akuter Infekt an Werktagen | Hausarztpraxis | Ab 08:00 Uhr anrufen und die Akutsprechstunde nutzen. |
| Erkrankung nachts, mittwochnachmittags oder am Wochenende | Ärztlicher Bereitschaftsdienst | Bundesweite Rufnummer 116 117 oder Besuch einer Bereitschaftspraxis. |
| Knochenbrüche, Schnittwunden (mobil) | Notaufnahme des Krankenhauses | Zentrale Notaufnahme (Notaufnahme) mit Dringlichkeitssichtung (Triage). |
| Lebensgefahr (Herzinfarkt, Schlaganfall, Atemnot) | Rettungsdienst & Notarzt | Sofortiger Notruf unter der 112 (gebührenfrei, 24/7). |
Beratungsstellen und Ansprechpartner
Dieser Leitfaden dient der Orientierung und ersetzt keine medizinische Diagnose oder rechtliche Beratung (keine Rechtsberatung im Sinne des RDG). Wichtige Adressen:
- 116 117 Terminservice: Offizieller Vermittlungsservice für Facharzttermine und Bereitschaftspraxen (116117-termine.de).
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Informationen zur vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland (kbv.de).
- Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD): Patientenrechte, Behandlungsfehler und Beschwerden (patientenberatung.de).
- Verbraucherzentralen: Rechtliche Einordnung von Ausfallhonoraren und Selbstzahlerleistungen (verbraucherzentrale.de).
Rechtsquellen und Nachweise
- SGB V § 73b: Hausarztzentrierte Versorgung
- SGB V § 75: Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen
- BGB § 630a: Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag
- BGB § 615: Vergütung bei Annahmeverzug und Terminausfall
- SGB IV § 109: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
- 116117 Terminservice: Offizielles Portal der KBV
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Praxisversorgung
- Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD): Gesetzliche Patientenrechte
- Verbraucherzentrale: Ratgeber Gesundheit und Patientenrechte