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Bundesregierung äußert sich zur kapitalgedeckten Finanzierung der Rente

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    Die Bundesregierung sieht in einer Kapitaldeckung die Möglichkeit, Beitragssteigerungen zu dämpfen, berät aber noch über die konkrete Ausgestaltung. Eine Rentenkommission schlug Änderungen bei der Rente nach 45 Beitragsjahren vor.

    Die Bundesregierung hat im Bundestag auf Fragen zu der von einer Rentenkommission vorgeschlagenen kapitalgedeckten Rente geantwortet. Das Kabinett ist der Ansicht, dass ein solcher Baustein den Anstieg der Beiträge dämpfen könnte, über die konkrete Einführung wird jedoch weiter beraten.

    Das Wichtigste in Kürze
    • Die Bundesregierung bewertet weder das Umlage- noch das Kapitaldeckungsverfahren als grundsätzlich überlegen; eine Kombination könne Risiken breiter streuen.
    • Die genaue Umsetzung der kapitalgedeckten Säule ist noch nicht festgelegt.
    • Die Abschaffung des abschlagsfreien vorzeitigen Renteneintritts nach 45 Beitragsjahren ist ein Vorschlag der Kommission und keine beschlossene Reform.

    Position der Bundesregierung

    In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen erklärte die Bundesregierung, dass eine Verknüpfung von Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren die Risiken der Rentenversicherung breiter verteilen könne. Dabei bezeichnete sie keines der beiden Verfahren als generell vorzugswürdig.

    Nach Einschätzung des Kabinetts müssten die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ohne einen kapitalgedeckten Anteil voraussichtlich deutlicher steigen. Die Bundesregierung verwies auf laufende Abstimmungen und legte nicht dar, wie die Kapitaldeckung konkret ausgestaltet werden soll. Genaue Beitragssätze oder ein Zeitplan wurden in der Mitteilung nicht genannt.

    Vorschläge der Rentenkommission

    Wie die Tagesschau berichtet, hatte die Kommission vorgeschlagen, einen geringen Teil der Arbeitnehmerbeiträge am Aktienmarkt anzulegen. Zu ihren Empfehlungen gehört auch das Auslaufen des abschlagsfreien Renteneintritts für Versicherte mit 45 Beitragsjahren. Bislang ermöglicht dieser Status in der Regel den vorzeitigen Ruhestand ohne finanzielle Abschläge; das genaue Eintrittsalter hängt vom Geburtsjahrgang ab.

    Kommissionsmitglied und Ökonom Peter Bofinger gab zu bedenken, dass der Aufbau eines Kapitalstocks zunächst höhere Beiträge und Einsparungen an anderer Stelle erfordern würde. Zudem empfiehlt die Kommission Ausnahmen für Beschäftigte, die gesundheitlich nicht mehr weiterarbeiten können. Bei diesen Überlegungen handelt es sich um Reformvorschläge, die die geltende Rechtslage bislang nicht verändern.


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