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vzbv prüft Sammelklagen wegen Kosten bei Riester-Banksparplänen von Sparkassen

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    Der vzbv untersucht Kosten beim Übergang von Sparkassen-Riester-Banksparplänen in die Auszahlung. Sie können über 1.000 Euro liegen; mögliche Sammelklagen werden geprüft.

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) prüft, ob es eine Grundlage für Sammelklagen gegen einzelne Sparkassen wegen Kosten bei der Auszahlung von Riester-Banksparplänen gibt. Nach Angaben des Verbands können die betreffenden Kosten mehr als 1.000 Euro betragen. Der vzbv sammelt Erfahrungen von Kundinnen und Kunden, deren Auszahlung bereits begonnen hat. Teilnehmen können auch Menschen, denen die Auszahlung bevorsteht und die bereits Informationen dazu und zu den anfallenden Kosten erhalten haben.

    Das Wichtigste in Kürze
    • Die Prüfung betrifft Riester-Banksparpläne von Sparkassen und Kosten beim Übergang in die Auszahlungsphase.
    • Nach Angaben des vzbv können diese Kosten mehr als 1.000 Euro betragen.
    • Der Verband prüft mögliche Sammelklagen. Eine bereits eingereichte Klage oder eine garantierte Rückzahlung wird nicht angekündigt.

    Welche Kosten der vzbv untersucht

    Im Mittelpunkt stehen Abschluss-, Vermittlungs- und Verwaltungskosten, die Sparkassen beim Übergang eines Riester-Banksparplans in die Auszahlungsphase berechnet haben könnten. Der vzbv berichtet, dass solche Kosten das angesparte Kapital und die Rentenzahlungen verringern können. Beträge für jeden einzelnen Vertrag nennt der Verband nicht.

    Der Verband bittet Menschen um Rückmeldung, die bereits Auszahlungen aus einem Riester-Vertrag bei einer Sparkasse erhalten. Auch wer vor dem Beginn der Auszahlung steht und bereits Informationen über die Auszahlung und die anfallenden Kosten erhalten hat, kann sich melden. Nach Angaben des vzbv sollen die Erfahrungen zeigen, welche Sparkassen solche Kosten berechnet haben und ob Rückzahlungsansprüche bestehen.

    Die Prüfung bedeutet noch keine Sammelklage

    Der vzbv erklärt, dass er Antworten und Unterlagen auswertet, um zu prüfen, gegen welche Sparkassen eine Sammelklage infrage kommt. Eine Entscheidung über die Einreichung einer Klage wird in der Veröffentlichung nicht bekannt gegeben. Unbekannt ist bislang auch, wie viele Menschen betroffen sind und welche Sparkassen die betreffenden Kosten berechnet haben.

    Die Teilnahme an der Befragung bestätigt keinen Rückzahlungsanspruch im Einzelfall. Die Veröffentlichung beschreibt die Sammlung von Informationen und die Prüfung eines möglichen weiteren Schritts, keine feststehende Auszahlung.


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