Der Bundesrat und der Zentralrat der Juden in Deutschland setzen sich für ein gesetzliches Verbot der Leugnung des Existenzrechts Israels ein. Die Bundesregierung verweist auf verfassungsrechtliche Bedenken; als nächster Schritt steht die Befassung des Bundestages an, berichtet die Deutsche Welle.
- Der Gesetzentwurf des Landes Hessen sieht Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vor, wenn das Existenzrecht Israels öffentlich geleugnet oder zu dessen Beseitigung aufgerufen wird und die Äußerung geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürakten zu fördern.
- Es handelt sich um einen Gesetzesvorschlag und kein geltendes Recht. Die Bundesregierung äußerte verfassungsrechtliche Einwände; nun muss sich der Bundestag damit befassen.
Was der Entwurf vorsieht
Wie die Deutsche Welle berichtet, hat der Bundesrat im Juli beschlossen, den Gesetzentwurf des Landes Hessen zur weiteren Beratung einzubringen. Die Initiative sieht vor, die Leugnung des Existenzrechts Israels in den Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) aufzunehmen. Vorgesehen sind bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe für Personen, die öffentlich oder in einer Versammlung dieses Recht leugnen oder zur Beseitigung Israels aufrufen, sofern die Aussage geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalttaten oder Willkürmaßnahmen zu fördern.
Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet. Nach DW-Angaben ist der nächste Schritt die Beratung im Deutschen Bundestag.
Verfassungsrechtliche Bedenken
DW berichtet, dass rund 30 Rechtswissenschaftler die Initiative als verfassungswidrig einstuften und ablehnten. Auch die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages äußerten Zweifel. Ende August äußerte sich die Bundesregierung kritisch zu dem Entwurf: Sie sehe erhebliche verfassungsrechtliche Risiken und verwies darauf, dass die betroffenen Sachverhalte bereits vom geltenden Strafrecht erfasst würden.
Hessens Justizminister Christian Heinz sprach sich hingegen für eine gesetzliche Regelung aus und verwies auf unterschiedliche gerichtliche Bewertungen der Parole „From the River to the Sea“. Der Entwurf solle den Versammlungsbehörden eine rechtssichere Handhabe geben, Versammlungen zu untersagen oder mit Auflagen zu versehen.
Positionen der Befürworter der Initiative
Der Rechtswissenschaftler Steffen Augsberg, der ein Gutachten für die hessische Landesregierung verfasste, hält den Entwurf für mit dem Grundgesetz vereinbar. Er begründet dies mit der Schutzpflicht des Staates gegenüber Jüdinnen und Juden und zieht den Wunsiedel-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2009 zum Vergleich heran. Dies stellt ein juristisches Gutachten dar und kein Urteil zum vorliegenden Entwurf. Eike Hosemann, Sprecher des Bundesjustizministeriums, wies den Vergleich mit dem Wunsiedel-Beschluss zurück, nannte diesen eine eng begrenzte Ausnahme und bekräftigte die Bedenken der Bundesregierung.
Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, unterstützt das Ziel, die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen, hält jedoch den gewählten Ort im Strafgesetzbuch für unpassend. Seiner Ansicht nach sollte die Regelung in den Paragrafen 102 bis 104 StGB zu Straftaten gegen ausländische Staaten verankert werden und nicht in § 130 StGB zur Volksverhetzung.