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vzbv-Umfrage: 16 Prozent der Haushalte können ihren Smart Meter noch nicht nutzen

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    In einer vzbv-Umfrage unter 937 Haushalten mit eingebautem Smart Meter konnten 16 Prozent das Gerät noch nicht nutzen. Der Verband fordert eine pauschale Entschädigung.

    Rund 16 Prozent der befragten Haushalte mit eingebautem intelligentem Stromzähler, einem Smart Meter, konnten diesen noch nicht nutzen. Das geht aus einer Onlinebefragung hervor, deren Ergebnisse der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) veröffentlicht hat. Der Verband fordert außerdem einen pauschalen Schadensersatz für nicht oder nur eingeschränkt nutzbare Geräte.

    Das Wichtigste in Kürze
    • Von 937 befragten Haushalten mit eingebautem Smart Meter gaben 16 Prozent an, ihn noch nicht nutzen zu können.
    • Unter den Haushalten, die den Zähler bereits nutzen konnten, hatten 29 Prozent länger als vier Monate auf die Inbetriebnahme gewartet.
    • Der vzbv fordert einen pauschalen Schadensersatz. Die Veröffentlichung berichtet nicht über die Einführung einer solchen Regelung.

    Was die Befragung zeigt

    Das Unternehmen eye square führte die Befragung im Auftrag des vzbv vom 20. bis 28. Juli 2026 durch. Teilgenommen haben 937 Haushalte, denen bereits ein Smart Meter eingebaut worden war. Die in der Veröffentlichung angegebene statistische Fehlertoleranz beträgt für die Gesamtstichprobe maximal drei Prozentpunkte.

    Nach Angaben des vzbv konnten 16 Prozent der Befragten das eingebaute Gerät noch nicht nutzen. Gesondert nennt der Verband die Wartezeit bei Haushalten, deren Zähler inzwischen nutzbar war: 29 Prozent von ihnen hatten länger als vier Monate auf die Inbetriebnahme gewartet. Die beiden Werte beziehen sich auf unterschiedliche Gruppen innerhalb der Befragung.

    Wann der Zähler vollständig nutzbar ist

    Der vzbv erläutert in seiner Veröffentlichung, dass ein Smart Meter erst dann vollständig nutzbar ist, wenn er den tatsächlichen Stromverbrauch automatisch in 15-Minuten-Intervallen an Stromversorger und Netzbetreiber übermittelt. Nach Darstellung des Verbands können Verbraucherinnen und Verbraucher dann dynamische Tarife und weitere Funktionen des intelligenten Messsystems nutzen.

    Forderung nach einem pauschalen Schadensersatz

    Der vzbv schlägt einen pauschalen Schadensersatz für Haushalte vor, deren Geräte nach dem Einbau nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind. Der Verband verbindet die Forderung mit der Erwartung, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Funktionen des Zählers nach dem Einbau auch nutzen können.

    Die Veröffentlichung berichtet über die Forderung des vzbv, nicht über die Einführung einer solchen Regelung.


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