Nahezu die Hälfte der öffentlichen Arbeitgeber in Deutschland verwendet in ihren Stellenanzeigen Formulierungen, die Menschen mit Schwerbehinderungen ausdrücklich zu einer Bewerbung ermutigen. Dies geht aus einer Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor, die am 27. Oktober 2026 im IAB-Kurzbericht 20/2026 veröffentlicht wurde.
- Fast 50 Prozent der Stellenanzeigen des öffentlichen Dienstes und öffentlich-rechtlicher Körperschaften enthalten explizite Hinweise auf die Berücksichtigung von Menschen mit Schwerbehinderungen bei gleicher Eignung.
- In der Privatwirtschaft sind solche Formulierungen deutlich seltener und hängen stark von der Betriebsgröße ab: Großunternehmen nutzen sie wesentlich häufiger als kleine und mittlere Betriebe.
- Die Untersuchung stützt sich auf eine systematische Auswertung von Stellenanzeigen aus der BA-Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Unterschiede zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft
Die IAB-Forscherinnen Nicole Gürtzgen, Laura Pohlan und Franka Vetter analysierten, inwieweit sich arbeits- und sozialrechtliche Vorgaben in den Stellentexten widerspiegeln, die Arbeitgeber im Online-Stellenportal der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichen.
Die Auswertung zeigt deutliche Unterschiede nach Eigentumsform und Unternehmensgröße:
- Öffentlicher Sektor: Behörden, Kommunen und öffentlich-rechtliche Körperschaften nehmen eine klare Vorreiterrolle ein. Nahezu die Hälfte ihrer Stellenausschreibungen weist explizit auf die Offenheit gegenüber Bewerbungen von Menschen mit Beeinträchtigungen hin.
- Privatwirtschaft: Private Unternehmen setzen entsprechende Hinweise wesentlich seltener ein. Dabei steigt der Anteil mit der Betriebsgröße deutlich an, während kleine und mittlere Betriebe meist gänzlich auf solche Textbausteine verzichten.
Gesetzliche Vorgaben im Sozialgesetzbuch IX
Die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben ist im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) geregelt, das Anreize mit verbindlichen Pflichten kombiniert:
- Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe: Arbeitgeber ab 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, mindestens 5 Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen oder eine Ausgleichsabgabe zu entrichten.
- Besondere Pflichten öffentlicher Arbeitgeber: Nach § 165 SGB IX müssen öffentliche Arbeitgeber schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender fachlicher Eignung grundsätzlich zu einem Vorstellungsgespräch einladen.
Den Autorinnen zufolge sind inklusive Formulierungen in Stellenanzeigen ein wichtiges Instrument, um Offenheit gegenüber Bewerbungen schwerbehinderter Menschen zu signalisieren und mögliche Zugangsbarrieren im Bewerbungsprozess abzubauen.
Informationsquellen
- IAB: Inklusive Formulierungen in Stellenanzeigen – öffentliche Arbeitgeber sind Vorreiter (IAB-Kurzbericht 20/2026) Veröffentlichungsdatum der Quelle: 27. Oktober 2026.