Wie der Deutsche Bundestag mitteilt, hat sein Haushaltsausschuss am 12. Oktober eine öffentliche Anhörung zum Regierungsentwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 (Drucksache 21/7860) durchgeführt. Gegenstand der Anhörung war zudem ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
- Die Anhörung bezog sich auf einen Gesetzentwurf und nicht auf bereits in Kraft getretene Neuregelungen.
- Der Entwurf sieht unter anderem die Zuführung von 2,7 Milliarden Euro aus Erlösen des Emissionshandels in den Bundeshaushalt vor.
- Zu den sozialpolitischen Maßnahmen gehören die Streichung des Sofortzuschlags beim Kinderzuschlag sowie eine zusätzliche Kürzung des Bundeszuschusses zur Rentenversicherung um 1 Milliarde Euro im Jahr 2027.
- Die Sachverständigen bewerteten Ausmaß und wirtschaftliche Wirkung der Konsolidierung unterschiedlich.
Vorgesehene Maßnahmen des Entwurfs
Nach Angaben des Bundestages begründet die Bundesregierung den Entwurf mit der Notwendigkeit einer strukturellen Haushaltskonsolidierung und der Einhaltung der verfassungsrechtlichen Kreditobergrenze. Vorgesehen ist, 2,7 Milliarden Euro aus den Erlösen des europäischen Emissionshandels in den Bundeshaushalt statt in den Klima- und Transformationsfonds fließen zu lassen. Die Tilgung der Kredite des Sondervermögens Bundeswehr soll nach dem Entwurf im Jahr 2033 beginnen. Daneben sind haushaltsrechtliche Anpassungen zur Verfahrensvereinfachung und zum Bürokratieabbau geplant.
Im Sozialbereich sieht der Entwurf den Wegfall des Sofortzuschlags im Rahmen des Kinderzuschlags sowie eine zusätzliche Absenkung des Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung um 1 Milliarde Euro im Jahr 2027 vor. Bei der jährlichen Fortschreibung der Regelbedarfsstufen in der Sozialhilfe soll zu einem einstufigen Verfahren zurückgekehrt werden, wovon sich die Bundesregierung weitere Einsparungen verspricht.
Bewertungen der Sachverständigen
Dem Bericht des Bundestages zufolge sah Désirée I. Christofzik in dem Entwurf zwar eine vorübergehende Erleichterung der Haushaltsplanung, stufte den Konsolidierungsbeitrag der weiteren Maßnahmen jedoch als begrenzt ein. Eine tragfähige mittelfristige Lösung fehle weiterhin.
Stefan Homburg vertrat die Auffassung, dass die geplanten Erhöhungen von Verbrauchsteuern und Kürzungen im Sozialbereich gemessen am Gesamthaushalt gering ausfielen und Mittelverschiebungen zwischen öffentlichen Haushalten die Zins- und Schuldenlast nicht veränderten. Tom Krebs kritisierte die sozialen Kürzungen als nicht zwingend erforderlich und wirtschaftlich kontraproduktiv. Auch Ulrike Malmendier bewertete die Konsolidierung als begrenzt und wenig nachhaltig. Diese Einschätzungen geben die Positionen der genannten Sachverständigen wieder.
Christian Ochsner bemängelte eine unzureichende Transparenz darüber, welche Ausgaben konkret gekürzt, erhöht oder verschoben würden. Er forderte das Parlament auf, ein klareres Bild über die tatsächlichen Auswirkungen des Entwurfs einzufordern.